Neues Gesetz soll Rechte der Funkamateure in den USA stärken

S-Meter-Skala (c) do1nmn.dxx.eu

Da kann man als Funkamateur in Deutschland schon neidisch werden:

„Das US-amerikanische Repräsentantenhaus hat am 13. September 2016 ein Gesetz gebilligt, das die Situation der Funkamateure in den USA verbessern und ihre Rechte stärken soll.

In dem sog, „Amateur Radio Parity Act“ (H. R. 1301) wird darauf hingewiesen, dass die mehr als 730.000 Funkamateure ein den USA einen „fruchtbaren Boden“ bilden für die Ausbildung in moderner Kommunikation und Elektronik sowie für die Notfall-Kommunikation, ohne dass dem Steuerzahler dadurch Kosten entstehen. Es bestehe deshalb ein starkes staatliches Interesse an der Arbeit der Funkamateure. Häufig gebe es aber Einschränkungen, durch die die Arbeit der Amateure behindert wird.

Mit dem Gesetz soll unter anderem bewirkt werden, dass Gemeinden und örtliche Nachbarschaftsverbände (sog. „Neighborhoods“) bestehende Nutzungsbeschränkungen für Funkamateure aufheben. Es soll den Amateuren insbesondere auch ermöglicht werden, effektive Außenantennen zu errichten.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; es muss noch den US-Senat passieren und anschließend vom Präsidenten unterzeichnet werden.

– wolf –

© FM-FUNKMAGAZIN
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.“

Wenn man sich dann ansieht, wie vom Gesetzgeber hierzulande mit elektromagnetischen Störungen durch Plasmafensehgeräte, billige Steckernetzteile und unabgeschirmte LED-Lampen umgegangen wird, stellt sich Ernüchterung ein.

Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2016 in zweiter und dritter Lesung eine Novelle des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) verabschiedet. Darin wird u.a. geregelt, dass die dafür zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) bei Störungen eingreifen kann, aber nicht muss. Dadurch wird die BNetzA künftig im Störungsfall die Interessen der Parteien abwägen und eher den kommerziellen Anbietern von störenden Komponenten entgegen kommen. Oder den Haus- und Wohnungsbewohnern, die deren Produkte einsetzen. Nicht jedoch den Funkamateuren, deren zugewiesenen Frequenzbereich durch den elektromagnetischen Störnebel unzureichender Geräte unbenutzbar werden. So zumindest die Befürchtung der Funkamateure.

Die von den Funkamateuren vorgebrachten Argumente und Vorschläge für Änderungen an dem Gesetzesentwurf wurden in keiner Weise berücksichtigt. Anders als in den USA scheint den Volksvertretern hier die Rolle von Funkamateuren im Katastrophenfall entweder nicht einsichtig oder nicht wichtig genug zu sein.

Autor: Kai

#Fischkopp #Familienvater #Ingenieur #Hamradio #Kayaking #Entrepreneur