Abbildung 4.5: In der Textilfabrik
werden zunächst die Bastfaserbündel verfeinert und parallelisiert.
Quelle: [51]
Dieses Fasermaterial wird zu Garn versponnen. Energetische Aufwendungen
(111) für die Aufbereitung der Bündel, das Verspinnen und Verweben
sind in Höhe von 10 MJ/kg anzurechnen. Laut Angaben des Exporteurs
(s. Anhang )
kommen dabei keinerlei Chemikalien zum Einsatz.
Abbildung 4.6: Die Hanffaser
wird zu einem Garn versponnen. Quelle: [51]
Das fertige Garn wird weder gewaschen, gebleicht
noch gefärbt. Verwoben wird das Garn ebenfalls in der Textilmühle
in Tai'an City , wobei das fertige Gewebe
gewaschen (141) und damit gekrumpft wird. Sonst
wird es wiederum weder gebleicht, gefärbt, mit Weichmachern
oder sonstigen Ausrüstungen behandelt. Das
Gewebe wird bis auf Waschen keinerlei Behandlung unterzogen. Es kommen
keine Chemikalien zum Einsatz.
Abbildung 4.7: Aus dem Garn
wird in der Weberei ein Flächengebilde hergestellt. Quelle:
[51]
Die Waschabwässer (222) gelangen ungeklärt in den Boden (7211) . Zur Verschiffung nach Deutschland wird die Ware in Nylon-Folie verpackt.
Ein Abfallaufkommen (151) war nicht zu ermitteln. Bei der maschinellen Verarbeitung sind Lärmimmissionen (211) zu erwarten. Wie bei der Baumwollspinnerei auch, ist hier die Staublunge als Berufskrankheit bekannt (521). Wie auf den Bildern zu sehen, wird in allen Arbeitsbereichen der Textilmühle daher Mundschutz getragen.
In der Bekleidungsbranche sind die katastrophalen Arbeitsbedingungen (411) in der VR China allseits bekannt [11]. Die Angaben des Exporteurs hinsichtlich der Arbeitsbedingungen sind daher nur unter Vorbehalten zu verwenden. Es ist anzunehmen, daß die Arbeitszeiten höher als angegeben liegen und daß auch Kinderarbeit (7212) in dieser Fabrik stattfindet. Die Angabe des Exporteurs auf die Frage nach Gleichbehandlung beider Geschlechter, ist ein typisch asiatisches Ausweichen. Daß die Bezahlung entsprechend der Position erfolgt, ist wohl überall üblich, bedeutet aber nicht, daß Frauen diese höheren Positionen auch innehaben können (451).